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Blitzlicht Juni 2019

Eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.

Wer in der Ferienzeit Schüler als Aushilfen einstellt, kann Abgaben sparen, denn Ferienjobs sind unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig von der Sozialversicherung befreit.

Wurde dem Erblasser Aussetzung der Vollziehung seines Einkommensteuerbescheids gewährt, kann der Erbe dennoch die im angefochtenen Bescheid festgesetzte Steuer als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigen.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni 2019 und Juli 2019
  • Keine Pflicht zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für unwesentliche Beträge
  • Listenpreis bei der 1 % Regelung ist bei Taxen nicht um obligatorischen Rabatt für Taxiunternehmen zu kürzen
  • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei nur mittelbarer Verwaltung von Grundbesitz über Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft
  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling
  • Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
  • Grundstücksschenkungen zwischen Geschwistern können grunderwerbsteuerfrei sein
  • Steuerschuld und Rechnungsberichtigung bei unrichtigem Steuerausweis in Rechnung an Nichtunternehmer
  • Vorsteuerabzug bei Vorauszahlung auf später nicht erfolgte Lieferung in einem betrügerischen Schneeballsystem
  • Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Fristwahrung per Telefax

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihr Ulrich J. Lenz

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