Aktuelles Kanzlei Informationen

Blitzlicht Dezember 2015

In der Blitzlicht-Ausgabe November 2015 ist im letzten Absatz des Textbausteins „Geschenke an Geschäftsfreunde“ ein falscher Wert angegeben. Die Freigrenze von 40 € galt bis zum 31.12.2014. Seit dem 01.01.2015 gilt eine Freigrenze für Aufmerksamkeiten i. H. v. von 60 €.

Im Hinweis des Textbausteins „Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern“ muss die Telefonnummer 0228 4061240 lauten. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2016 vorzunehmen.

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Blitzlicht November 2015

Bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist. Falls nicht, sollte den Instituten noch vor dem 01.01.2016 die IdNr mitgeteilt werden. Ein neuer Freistellungsauftrag muss dann nicht erteilt werden.

Die steuerliche IdNr ist auch wichtig für den Bezug von Kindergeld. Ab 01.01.2016 sollten die IdNrn der Kinder und die eigene IdNr bei der zuständigen Familienkasse vorliegen, damit die Zahlung des Kindergelds ohne Unterbrechung erfolgt. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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Blitzlicht Oktober 2015

Ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden. Kann die materielle Unrichtigkeit vom Finanzamt nicht konkret nachgewiesen werden, muss zunächst auf andere Schätzungsmethoden zurückgegriffen werden.

Der Bundesfinanzhof ist zu seiner alten Rechtsprechung zurückgekehrt, nach der Prozesskosten, namentlich Zivilprozesskosten, grundsätzlich nicht zwangsläufig erwachsen. Danach sind die Kosten eines Zivilprozesses in der Regel keine außergewöhnlichen Belastungen.

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Blitzlicht September 2015

Unternehmer, die Wirtschaftsgüter ihrem Betriebsvermögen zuordnen, müssen einen Veräußerungsgewinn auch dann voll versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte.

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist z. B. möglich für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Für Alleingesellschafter-Geschäftsführer soll dies nach Ansicht eines Finanzgerichts nicht möglich sein. Betroffene sollten dies prüfen und entsprechend agieren. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigen wird.

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Blitzlicht August 2015

Ab dem 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

Für einen Verlustvortrag gilt in den Fällen, in denen ein Steuerzahler nicht zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist (sog. Antragsveranlagung), in Summe eine Verjährungsfrist von sieben Jahren. Festgestellte Verlustvorträge können dann mit späteren positiven Einkünften steuermindernd verrechnet werden.

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