Steuerliche Gesetze und Gesetzes initiativen der Bundesregierung
Für alle Steuerpflichtigen
Für Gewerbetreibende/Freiberufler
Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende
Wir suchen einen Steuerberater (m/w/d) – gerne auch Anwärter (in)
Verfasst am .
Werden Sie ein Teil von der Ulrich J. Lenz Kanzlei. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine einen Steuerberater oder Steuerberaterin in Vollzeit. Eine spätere Beteiligung ist möglich, jedoch keine Voraussetzung.
Mit stets aktuellem Expertenwissen bieten wir alle Dienstleistungen rund um steuerliche und betriebswirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm verschiedenster Größenordnungen, Gesellschaftsformen und sind u.a. spezialisiert in der Vollumfänglichen Betreuung von Tankstellen-Unternehmen.
Wir bieten Ihnen eine moderne Arbeitsumgebung, ein junges Team und ein spannendes Tätigkeitsfeld. Freuen Sie sich auf eine Kultur der offenen Türen, regelmäßige Gespräche und Meetings.
Das klingt alles ziemlich überzeugend? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter 0761/ 557788-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir suchen eine qualifizierte Steuerfachkraft (m/w/d)
Verfasst am .
Werden Sie ein Teil von der Ulrich J. Lenz Kanzlei. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Steuerfachangestellte(r), Steuerfachwirt(in) oder Bilanzbuchhalter(in) in Vollzeit.Wir bieten Ihnen eine moderne Arbeitsumgebung, ein junges Team und ein spannendes Tätigkeitsfeld. Freuen Sie sich auf eine Kultur der offenen Türen, regelmäßige Gespräche und Meetings.
Das klingt alles ziemlich überzeugend und Sie kennen die Praxis, lieben Teamwork und können gut organisieren. Die berufsüblichen EDV-Anwendungen wie DATEV, MS Word und Excel beherrschen Sie mit links? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter 0761/ 557788-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neue Personalfragebögen
Verfasst am .
Wir haben für Sie Personalfragebögen für die folgenden Themen zum Download für Sie bereit gestellt:
Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Nur wenn Berufsträger persönlich an den praktischen Tätigkeiten in ausreichendem Umfang teilnehmen und ihnen den Stempel ihrer Persönlichkeit geben, ist die Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte für die Freiberuflichkeit unschädlich.
Die Archivierung von Unterlagen kostet Geld. Unternehmer sollten daher zum Jahresende prüfen, welche Buchführungsunterlagen sie vernichten können.
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