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Blitzlicht April 2019

Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist nicht generell ausgeschlossen, so das Finanzgericht Hamburg. Vielmehr seien die Umstände des Einzelfalls, z. B. sich aus der Anschaffung ergebende substanzielle Geschäftschancen, entscheidend.

Ein Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice kann ein Arbeitsunfall sein.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2019 und Mai 2019
  • Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
  • Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
  • Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
  • Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter
  • Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
  • Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
  • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer
  • Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
  • Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei
  • Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador
  • Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihr Ulrich J. Lenz

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