Aktuelles Kanzlei Informationen

Blitzlicht August 2019

Normalerweise ist der Abschluss eines Sky-Bundesliga-Abonnements ein reines Privatvergnügen. Für Torwarttrainer einer Profi-Fußballmannschaft können jedoch andere Maßstäbe gelten. Hier kommt eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht.

Zahlt ein wegen Urheberrechtsverletzung Abgemahnter Geld, um einer Klage zu entgehen, handelt es sich nicht um geleisteten Schadensersatz. Vielmehr stellt die Abmahnung eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.

Einnahmen von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € steuerfrei. Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind in Folge sozialversicherungsfrei.

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August 2019 und September 2019
  • Sky Bundesliga Abo als Werbungskosten
  • Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
  • Formwechsel einer OHG in eine GmbH
  • Keine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnahme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin
  • Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden für seine Beteiligung an und Forderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft
  • Auswirkungen der Übungsleiterpauschale auf die Versicherungspflicht
  • Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
  • Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Wohnungseigentümer können Vertragsstrafe für unerlaubte Vermietung nicht per Mehrheitsbeschluss einführen
  • Solaranlagen und Co. müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden
  • Stiefkindadoption ist auch ohne Trauschein möglich

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihr Ulrich J. Lenz

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